Apothekenmitarbeiter gehen täglich mit verschreibungspflichtigen (Rx-)Arzneimitteln um und beraten ihre Kunden zu den unterschiedlichsten rezeptpflichtigen Wirkstoffen. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sind jedoch oftmals auf OTC-Arzneimittel und die Beratung in der Selbstmedikation ausgerichtet. Informationen zu Rx-Arzneimitteln gehen in erster Linie an den Arzt, z. B. wenn eine neue Therapiemöglichkeit auf den Markt kommt. Für Apotheker und PTA ist es aber ebenso wichtig, im Bereich der Rx-Arzneimittel auf dem neuesten Wissensstand zu bleiben.

Um zu erfahren, welche Inhalte Apotheker und PTA in Bezug auf verschreibungspflichtige Arzneimittel interessieren, führen DAP und DAZ.online gemeinsam eine Umfrage durch.

Alle Teilnehmer, die über ihren Mein DAP-Account angemeldet sind erhalten 25 DAPs. Unter allen nicht registrierten Teilnehmern verlosen wir zudem 3 BIRKENSTOCK-Gutscheine im Wert von je 25 €.

Teilnahmezeitraum abgelaufen

Der Teilnahmenzeitraum ist leider abgelaufen.

Veranstalter dieser Umfrage ist die Mediengruppe Deutscher Apotheker Verlag. Die Umfrage findet zeitgleich auf den Portalen DeutschesApothekenPortal sowie DAZ.online statt. Mit Teilnahme werden diese Teilnahmebedingungen anerkannt. 

Teilnahme: Die Teilnahme erfordert die vollständige Beantwortung der Umfrage. An der Umfrage teilnehmen dürfen nur volljährige, natürliche Personen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Datenschutz: Die Umfrage findet auf DAZ.online und dem DeutschenApothekenPortal statt. Die angegebenen Daten und Antworten werden elektronisch erfasst und an das DeutscheApothekenPortal (DAP) ausschließlich für die Zusammenfassung der anonymisierten Auswertung der Umfrage übermittelt. Die Verlosung sowie der Versand der Gutscheine erfolgt durch die DAP Networks GmbH. Es gelten des Weiteren die allgemeinen Datenschutzbestimmungen des Deutschen Apotheker Verlags

Haftung: Die Haftung des Deutschen Apotheker Verlags für das Bestehen der technischen Voraussetzungen der rechtzeitigen Teilnahme an der Umfrage (ständiger Zugang der Internetseiten, auf denen die Teilnahme möglich ist) ist ausgeschlossen.

Sonstiges: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.